1. An- und Abmeldungen
An- und Abmeldungen können telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen. Eine Kursteilnahme ist mit dem Zeitpunkt der definitiven Anmeldung zu einem terminierten Kurs verbindlich, da zu jedem Kurs nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufgenommer werden können. Abmeldungen können nur bis zu zwei Werktage VOR Kursbeginn entgegengenommen werden. Abmeldungen, die später bzw. gar nicht erfolgen, können mit einer 30 %igen bzw. 50 %igen (ab einem Tag nach Kursgebinn) Stornogebühr belastet werden.

2. Gegenstand
Gegenstand des abgeschlossenen Vertrages ist die Erteilung eines Schwimmkurses (§ 611 BGB)

3. Kursgebühr
Die Kursgebühr ist spätestens nach der zweiten Unterrichtsstunde zu entrichten.

4. Kulanzregelung für versäumte Stunden
Sollten bei Schwimmkursen Stunden aus triftigen Gründen versäumt werden (Krankheit, ...), besteht die Möglichkeit 50% der Kosten der ausgefallenen Stunden für einen weiteren Kurs gutzuschreiben. Diese Möglichkeit besteht nur nach telefonischer Rücksprache mit der Schwimmschule. Außerdem obliegt der Schwimmschule die Entscheidung den Kulanzweg einzuschlagen. Versäumte Stunden können aus Sicherheitsgründen NICHT bei anderen Schwimmgruppen nachgeholt werden! Die Gutschriften können nicht bar abgelöst werden. Ebenso verfallen diese nach einem Jahr, wenn sie bis dahin nicht in Anspruch genommen wurden. Der/Die Schwimmlehrer/in führt nach bestem Wissen und Gewissen Aufzeichnungen über die Anwesenheit der Schwimmschüler. Im Zweifelsfall sind die Aufzeichnungen des/der Schwimmlehrers/in gültig.

5. Privatstunden
Für Privatstunden gilt sinngemäß Punkt 1. Werden vereinbarte Termine ohne Abmeldung nicht wahrgenommen, müssen 30% an Stornogebühr verrechnet werden.

6. Haftung
Die Aufsichtspflicht des/der Schwimmlehrers/in erstreckt sich ausschließlich auf die Kurszeit. Vor Schwimmkursbeginn und nach Schwimmkursende kann die Schwimmschule keine Verantwortung für die Schwimmschüler übernehmen. Die Eltern werden über die Kurszeiten und Aufsichtszeiten der Schwimmlehrer/innen in Kenntnis gesetzt. Außerhalb der Kurszeiten sind die Eltern für ihre Kinder verantwortlich. Wenn zu spät kommende Schwimmschüler ohne Aufsicht zu ihrer Schwimmgruppe geschickt werden, kann im Falle eines Unfalles während des Weges zur Gruppe die Schwimmschule ebenfalls nicht zur Verantwortung herangezogen werden. In diesem Fall sind ebenfalls die Begleitpersonen für die Folgen verantwortlich. Für erwachsene Teilnehmer kann auch während der Kurszeiten keine Haftung übernommen werden. Psychische oder physische Beeinträchtigungen, welche eine Gefährdung des Kursteilnehmers darstellen könnten, müssen gemeldet werden (z.B. Epilepsie, Ohrenerkrankungen, ...), ansonsten ist die Schwimmschule auch während der Kurszeit haftungsfrei!

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